Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI:
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern kann ausschließlich für anerkannte Unterstützungsleistungen verwendet werden.
Nutzen Sie zum Beispiel die Unterstützung durch einen Alltagsbegleiter, können die dafür entstehenden Kosten über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Wird der Betrag nicht genutzt, verfällt er.
Der Baddriburger Betreuungsdienst unterstützt Sie gerne und rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Finanzierung:
Private Finanzierung:
Gerne können Sie die Leistungen nach Ihrer Zustimmung auch privat finanzieren und flexibel in Anspruch nehmen.
Wir sind für Sie da, wenn das Leben Hilfe braucht.
Verschaffen Sie sich einen Einblick
Unser engagiertes Team bietet Ihnen zuverlässige, individuelle Betreuung in Bad Driburg und Umgebung – mit Herz, Kompetenz und Zeit für das, was wirklich zählt.


Unsere Leistungen
Unterstützung bei Besorgungen und Gedenkbesuchen
Begleitung zu Arztterminen und Behördengängen
Haushaltshilfe
Unterhaltung und Gesprächspartner
Gemeinsame Aktivitäten
Alltagsbegleitung bei Demenz
Häufige Fragen
Kontakt
Telefon
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Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an!
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